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   BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66   

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https://dejure.org/1969,459
BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66 (https://dejure.org/1969,459)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1969 - VII C 173.66 (https://dejure.org/1969,459)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - VII C 173.66 (https://dejure.org/1969,459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen der Begehung von Straftaten - Mangel der Eignung zur Fahrgastbeförderung auf Grund von Rohheitsdelikten - Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 53.59
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis setzt daher stets, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat, eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Inhabers der Fahrerlaubnis und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraus (BVerwGE 11, 276; 12, 288 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59]; 17, 342) [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62].
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis setzt daher stets, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat, eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Inhabers der Fahrerlaubnis und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraus (BVerwGE 11, 276; 12, 288 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59]; 17, 342) [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62].
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis setzt daher stets, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat, eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Inhabers der Fahrerlaubnis und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraus (BVerwGE 11, 276; 12, 288 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59]; 17, 342) [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62].
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Die Regelung will, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Allgemeinheit vor Kraftfahrzeugführern schützen, die für die anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bilden (BVerwGE 2, 259; 2, 264 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; 11, 274) [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59].
  • BVerwG, 12.01.1961 - III C 187.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    § 4 StVG setzt, wie der Senat in BVerwGE 11, 324 [BVerwG 12.01.1961 - III C 187/59] ausgesprochen hat, nicht voraus, daß der Kraftfahrer bereits eine besondere Gefahrenlage im Verkehr heraufbeschworen hat.
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59

    Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Sie sind dann von entscheidender Bedeutung, wenn sich aus ihnen ergibt, daß der Inhaber die Fahrerlaubnis zu Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art mißbrauchen wird (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]) oder die Art und Weise dieser Straftaten charakterliche Anlagen erkennen läßt, die, wenn sie im Straßenverkehr sich auswirken, zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Die Regelung will, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Allgemeinheit vor Kraftfahrzeugführern schützen, die für die anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bilden (BVerwGE 2, 259; 2, 264 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; 11, 274) [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59].
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 133.54

    Bindung der Verwaltungsbehörde an die Entscheidung eines Strafrichters über die

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
    Die Regelung will, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Allgemeinheit vor Kraftfahrzeugführern schützen, die für die anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bilden (BVerwGE 2, 259; 2, 264 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; 11, 274) [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59].
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Sie stellt vielmehr darauf ab, ob bei einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit negative Charakteranlagen "auch im Verkehr eine echte Gefahr darstellen" (BVerwG JZ 1970, 67, 68; vgl. auch BVerwGE 77, 40, 42 f. m.w.N. = NJW 1987, 2246 (Die Eignung beurteile sich auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr; von wesentlichem Gewicht sei die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kraftfahrer erstmals oder erneut gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird); 99, 249, 250 (Schutz vor ungeeigneten Fahrzeugführern im Straßenverkehr); BVerwG NJW 1986, 2779 (Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art können bedeutsam sein, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lassen, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirkten).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

    Daß sich die von einer Gesichtsfeldeinschränkung erfahrungsgemäß ausgehende Gefährdung der Verkehrssicherheit im Einzelfall noch nicht in einem Unfall verwirklicht hat, kann nämlich auf vielerlei Gründen beruhen und beweist jedenfalls nicht, daß diese Gefahr, der die Eignungsanforderung des § 15 b Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage XVII zur StVZO vorbeugen soll, bei dem betreffenden Fahrer nicht bestünde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 S. 5 am Ende).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74

    Verwertung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen -

    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können charakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz

    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können chrakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05

    'Parksünder' charakterlich ungeeignet - Jetzt ist die Fahrerlaubnis erstmal weg!

    Charakterliche Mängel können sowohl in der häufigen Nichtbeachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften, als auch in Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art zum Ausdruck kommen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass der Inhaber die Fahrerlaubnis zu Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art missbrauchen wird oder die Art und Weise dieser Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lässt, die, wenn sie im Straßenverkehr sich auswirken, zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - VII C 173.66 - Buchholz 442.10 StVG § 4 Nr. 29).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können charakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können charakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII B 36.68

    Rechtsmittel

    Daß der Beklagte dabei auch die Verletzung seiner Halterpflichten berücksichtigt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis noch weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61]; 14, 39 [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60]; 17, 347 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -).
  • BVerwG, 02.06.1982 - 7 B 49.82

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des

    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 C 173.66 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29), in dem ausgesprochen worden ist, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis stets die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetze und daß eine getrennte Bewertung der Straftaten des Betroffenen mit § 4 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - nicht in Einklang stehe.
  • BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 63.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verletzung der gerichtlichen

    Das Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 C 173.66 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29), auf das sich die Beschwerde insoweit beruft, sagt ausdrücklich, daß § 4 Abs. 1 StVG die Allgemeinheit vor Kraftfahrern schützen will, die für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bilden; es sieht denjenigen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen an, der aus Mängeln, die in seiner Person begründet sind, ein Kraftfahrzeug nicht sicher und zuverlässig im Verkehr führen kann.
  • BVerwG, 26.11.1971 - VII B 109.71

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Berücksichtigung von Vorstrafen bei der

  • BVerwG, 28.09.1970 - VII CB 65.70

    Verletzung von Halterpflichten - Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage bei

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Verstöße gegen die Halterpflichten -

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